Idea Toscana
Inh. Carlotta Carrai
Paulstraße 36
D – 10557 Berlin
Tel. (+49) (0) 30 39 74 24 47
Email: info@ideatoscana.de
Finanzamt Berlin Mitte/Tiergarten
Steuernummer 34/249/54391
USt.-Ident-Nr DE-235 14 88 75
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 aff. BGB und regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Idea Toscana. Bitte lesen Sie diese
und den folgenden Text sorgfältig durch:
1. Anmeldung
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Carlotta Carrai – Idea
Toscana nachstehend „IT“ den Abschluss eines Buchungsvertrages für ein
Ferienobjekt auf der Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen
verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder
per E-Mail vorgenommen werden.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen ein zu stehen, sofern er
diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.2 Auf die Interessenmitteilung des Kunden hin übermittelt IT dem
Kunden ein unterzeichnetes Vertragsexemplar mit allen Buchungsdaten.
Dieses Vertragsangebot kann nur dadurch angenommen werden, dass der
Kunde den Vertrag unterzeichnet und dieser IT innerhalb der im
Vertragsexemplar genannten Frist zugeht.
1.3 Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zugegangene Vertragsexemplar
unmittelbar auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen und IT ggf. auf
Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
2. Bezahlung
2.1 Alle Zahlungen zugunsten von IT sind durch eine
Insolvenz-Versicherung, abgeschlossen bei der R+V Allgemeine
Versicherung AG, abgesichert.
Mit Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung / Zusendung des
Sicherungsscheines (§ 651 k Abs. 3 BGB) eine Anzahlung in Höhe von 25 %
des Aufenthaltspreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen
auf das im Buchungsvertrag genannte Konto von IT zu zahlen. Restzahlung
wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist. Kommt ein Vertrag in einem kürzeren Zeitraum als 30 Tage
vor Reisebeginn zustande, wird sofort der gesamte Reisepreis erhoben.
2.2 Die Restzahlung muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige
Zahlungsaufforderung eingegangen sein. Nach vollständiger Zahlung des
Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen, in der Regel einen
VOUCHER (Reisegutschein), der zum Bezug der darin genannten Leistungen
berechtigt, die genaue Adresse der Unterkunft bzw. des Leistungsträgers
für die Schlüsselübergabe sowie eine Wegbeschreibung enthält. Dieser
Voucher ist vor Ort dem Leistungsträger auszuhändigen.
2.3 Die Zahlungen haben so zu erfolgen, dass der Betrag ohne Abzug von
Bankspesen und Gebühren (insbesondere bei Auslandsüberweisungen)
gutgeschrieben wird.
2.4 Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere
Zahlungsbedingungen, die vor Vertragsabschluß dem Kunden bekanntgemacht
werden.
2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Idea Toscana
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8.1 zu
belasten.
3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite und / oder evtl.
einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im
Vertragsexemplar. IT behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor
Vertragsabschluß berechtigte Änderungen zu erklären, über die der
Reisende selbstverständlich informiert wird. Ausgenommen Aufklärungs-,
Hinweis- und Sorgfaltspflichten von IT steht IT nicht für Umstände ein,
die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen
Leistungen stehen.
3.2 Abweichende Leistungen, z. B. Sonderwünsche, die den Umfang der
vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von IT
ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer
Unternehmen,
die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z. B.
Mietwagen, Ausflüge, Aktivitäten, die vor Ort gebucht werden und
sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von IT.
3.3 Da es sich bei den Ferienhäusern und –wohnungen in den meisten
Fällen um Privatbesitz handelt, ist die Einrichtung und Ausstattung nach
dem jeweiligen Geschmack des Eigentümers ausgewählt worden.
4. An- und Abreise
An- und Abreisezeit werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt, ebenso
Nam, Anschrift und Telefon des Vermieters oder Schlüsselhalters. Die
mitgeteilten An- und Abreisetermine sind bindend. Übernachtungskosten
des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
5. Personenzahl, Haustiere
5.1 Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Appartement darf nur von
der in der Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl von Personen belegt
werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und
Babies ein.
5.2 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in
denen die Ausschreibung dies ausdrücklich zulässt. Voraussetzung ist,
dass diese gleich bei der Buchung mit angemeldet werden. In der
Regel fallen Zusatzkosten an. Beachten Sie bitte die
Einreisebestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Hunde nach geltendem
italienischen Gesetz weder in Restaurants noch an Swimmingpools
mitgenommen werden dürfen.
6. Nebenkosten
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind teilweise nicht im
Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Vertragsexemplar nichts anderes
erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort an den Vermieter,
Schlüsselhalter oder örtlichen Leistungsträger zu zahlen.
Dasselbe gilt für eventuelle zusätzliche Dienstleistungen.
Der Heizungsgebrauch, inklusive Zeitraum der Inbetriebnahme, Uhrzeit des
An- und Abschaltens, Höchsttemperatur ist durch die z. Z. gültigen
Gesetze geregelt. Die Heizkosten, sofern sie nach Verbrauch berechnet
werden, müssen direkt vor Ort beim Eigentümer oder dessen Stellvertreter
vor der Abreise bezahlt werden.
7. Kaution, Ordnung, Instandhaltung
7.1 Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und
evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem
verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder
das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu
ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag
(Kaution) vor Ort als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die
Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das
Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand und
gereinigt zurückgegeben worden sind.
7.2 Die Unterkünfte werden sauber und ordentlich übergeben. Die Gäste
müssen den Betrag der Endreinigung an den Vermieter oder Schlüsselhalter
bezahlen. Dieser Betrag betrifft nicht die Reinigung der Kochecke und
die Müllbeseitigung, wofür die Gäste selbst zuständig sind.
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei IT. Aus Gründen
der Beweissicherung ist der Rücktritt gegenüber IT schriftlich zu
erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so kann IT eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Aufenthaltspreis verlangen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 25%
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 60%
vom 34. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 85%
Bei einem späterem Rücktritt und bei Nichteintritt der Reise muß der
gesamte Preis berechnet werden, abzüglich der eventuellen
Verpflegungskosten (Frühstück oder Mahlzeiten) bei Hotels oder
ähnliches.
Gelingt es IT, für den jeweiligen Zeitraum und zu denselben Bedingungen
für das gebuchte Objekt einen anderen Mieter zu finden, so werden
unabhängig von Rücktrittstermin lediglich 10% des Reisepreises
berechnet.
8.2 Änderungen bezüglich Reiseziel, Mietobjekt oder Reisetermin
(Umbuchung) nach Abschluß des Vertrages können nur als Reiserücktritt zu
den Bedingungen gemäß Ziffer 8.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung
erfolgen.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet IT eine
Bearbeitungsgebühr von € 20,00.
8.3 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten
ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt
und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften IT als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder
sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch
des Gastes auf anteilige Rückerstattung. IT erstattet jedoch ersparte
Aufwendungen, sobald und soweit sie IT von den Eigentümern erstattet
worden sind oder eine anderweitige Belegung erfolgt.
10. Rücktritt und Kündigung durch Idea Toscana
IT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von IT nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im
Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts
und des Inventars oder falls trotz Abmahnung eine vertragswidrige
Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, gegen
Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird.
Kündigt IT, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muß sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bei Gruppenreisen bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In
jedem Fall ist IT verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis zurück.
a) Bei Gruppenreisen bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für IT deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die IT entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde. Ein Rücktrittsrecht seitens IT besteht nur, wenn sie die dazu
führenden und nachzuweisenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn
sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, sofern er von einem
Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl IT als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann IT für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Bei Kündigung durch IT vor
Reisebeginn ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IT in der Lage ist,
eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot
anzubieten. Wird die Reise abgesagt, so erhält der Reisende den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Das gilt auch in Fällen, in
denen der Leistungsträger IT sein Ferienhaus vorenthält und IT dieses
deswegen nicht zur Verfügung stellen kann.
12. Haftung
12.1 IT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
1) Die Gewissenhafte Reisevorbereitung
2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3) die Richtigkeit der in der Webseite angegebenen Reiseleistungen,
sofern IT nicht gemäß Nummer 3.1 vor Vertragsabschluss eine Änderung der
Angaben erklärt hat. Die Korrektur von Irrtümern z.B. Tipp- oder
Rechenfehlern auf der Webseite bleibt vorbehalten.
12.2 Die vertragliche Haftung von IT für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit IT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
c) Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten
Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen,
sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße
oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner
Einrichtungen entstehen, haftet IT nicht, es sei denn, dass IT eine
schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten
zur Last fällt.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
12.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen IT ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.4 IT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Nur-Flug, Mietwagen,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von IT sind.
13. Gewährleistung, Abhilfe, Mitwirkungspflicht
13.1 Der Kunde ist verpflichtet bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten
oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung,
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Verpflichtung
schuldhaft versäumt, so stehen dem Kunden Ansprüche insoweit nicht zu.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der Reiseleitung (Bei Gruppenreisen) oder dem Vermieter
oder dem örtlichen Geschäftspartner zur Kenntnis zu geben. Über die
Erreichbarkeit des Vermieters wird der Kunde in der
Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet. Sollte wider Erwarten eine Lösung des Problems nicht
möglich sein, wenden Sie sich bitte per Telefon, Fax oder Email an IT
(Tel. +49 (0) 30 39 74 24 47 – Fax +49 (0)30 39 74 24 48 – Email:
info@ideatoscana.de), damit
geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu
überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu
stellen. Eine Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des
Kunden anzuerkennen. IT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Hilft IT nicht innerhalb der vom
Kunden bestimmten angemessenen Frist ab, so kann der Kunde selbst
Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den IT
vertraglich einzustehen hat, sind die Gäste berechtigt, den Vertrag nach
Maßgabe von § 651e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall
neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung voraus,
es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651e, 2.2
BGB entbehrlich
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet IT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, IT erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von IT
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende
schuldet IT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen
Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den IT Toscana
nicht zu vertreten hat.
13.2 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise
gegenüber IT geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende
Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem IT oder dessen
Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
14. Paß-, Visa und Gesundheitsvorschriften
14.1 Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Regie und in eigener
Verantwortung. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften,
insbesondere Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen.
Für deutsche Staatsangehörige genügt in Italien das Mitführen eines
Personalausweises. Besondere gesundheitspolizeiliche Vorschriften
bestehen in Italien nicht. Über die von ausländischen Kunden zu
beachtenden Bestimmungen und Fristen gibt deren inländische Vertretung
oder ein italienisches Konsulat Auskunft.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit Sie zur
Vertragsdurchführung erforderlich sind.
17. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von IT
angebotenen Leistungen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere
eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir
empfehlen Ihnen jedoch den Abschluß einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen.
18. Abtretungsverbot/Gerichtsstand
18.1 Die Abtretung jeder Ansprüche des Kunden und/oder anderer
Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung,
gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten zwecks
Geltendmachung der Ansprüche gegenüber IT ist ausgeschlossen. Ebenso ist
ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung in eigenem Namen.
18.2 Der Reisende kann IT nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen
von IT gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz von IT maßgebend.
WICHTIGE HINWEISE
AN-/ABREISE:
In der Regel liegt die Anreisezeit zwischen 16:00 und 19:00 Uhr, (genaue
Zeiten werden Ihnen zusammen mit den Reiseunterlagen mitgeteilt).
Wichtig ist, dass Sie sich an diese Zeiten halten und im Verspätungsfall
den Vermieter in Italien rechtzeitig benachrichtigen, (die Telefonnummer
wird Ihnen ebenfalls mitgeteilt).
HEIZUNG:
Die Heizung wird nur in der kalten Jahreszeit angestellt. In Italien
wird die Zeit, in der man die Heizung anmachen darf, sogar vom
Gesetzgeber (Energieeinsparungsplan) bestimmt. In der Toskana ist sie in
der Regel vom 01.11. bis zum 15.04. und unter besonderen
Klimakonditionen erlaubt. Die Heizkosten können vom Vermieter sowohl pro
Kubikmeter oder als auch Tages- Wochenpauschale berechnet werden und
müssen vor Ort ausgeglichen werden.
BETTWÄSCHE UND HANDTÜCHER:
Bettwäsche sowie Hand- und Küchentücher sind, wenn nicht anders im
Objekttext beschrieben, vom Mieter selbst mitzubringen. Die meisten
Ferienhäuser stellen jedoch auch Bettwäsche und Handtücher zur
Verfügung, die Sie gegen Aufpreis vor Ort (auf Vorbestellung) mieten
können. Pooltücher sind auf jeden Fall selbst mitzubringen. Details
entnehmen Sie bitte der Detailbeschreibung eines jeden Hauses.
UNGEZIEFER
Besonders in Ferienhäusern in ländlichen Gebieten, kann es vorkommen,
dass gelegentlich Ungeziefer wie Mücken, Ameisen, Fliegen usw.
auftreten. Es wird empfohlen, keine Lebensmittel offen im Ferienhaus
oder Appartement liegen zu lassen.
ENTFERNUNGEN
Die in den Beschreibungen angegebenen Entfernungen sind als ungefähre
Hinweise zu verstehen und können geringfügig abweichen.
BILDER
Die Bilder auf der Website stellen das Ferienhaus dar, sind aber nicht
immer den Wohnungen direkt zuzuordnen. Werden in einem Haus mehrere
Wohnungen vermietet, so zeigen unsere Innenraumabbildungen lediglich ein
Einrichtungsbeispiel.
STROM- WASSERVERSORGUNG:
In südlichen Ländern ist gelegentlich mit landestypischen Strom- und
Wasserausfällen zu rechnen. Wegen Regenmangel kann es örtlich
kurzzeitig zu Wasserausfällen oder Wasserdruckproblemen - bedingt durch
die Rationierung - kommen. Starke Gewitter können Stromausfall
verursachen. Wir können daher keine Garantie dafür übernehmen, dass
Strom- und Wasserzufuhr störungsfrei funktionieren.
POOLS:
Die in der Objektbeschreibung angegebene Öffnungszeit des Pools ist nur
als Richtwert zu verstehen und unverbindlich. Je nach Wetterbedingungen
kann sie davon abweichen. Bei erforderlich werdenden Reinigungsarbeiten
kann es zu vorübergehender Schließung der Poolanlage kommen.
ZUFAHRT:
Bitte beachten Sie, dass bei den meisten Landhäusern, besteht das letzte
Stück der Anfahrt aus Schotter- oder nicht asphaltierte Straße. Einige
können vom Regen verursachte Schlaglöcher aufweisen. Die Anreise mit
bestimmten Autotypen – Cabrio, tief liegenden Pkw - wird in einigen
Fällen schwer oder sogar nicht möglich. Bitte informieren Sie sich im
Voraus bei mir, wenn Sie mit einem solchen Auto verreisen.
Reiseveranstalter
Idea Toscana
Inh. Carlotta Carrai
Paulstraße 36
D – 10557 Berlin

