Idea Toscana
Inh. Carlotta Carrai
Paulstraße 36
D – 10557 Berlin
Tel. (+49) (0) 30 39 74 24 47
Email: info@ideatoscana.de
Finanzamt Berlin Mitte/Tiergarten
Steuernummer 34/249/54391
USt.-Ident-Nr DE-235 14 88 75
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 aff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Idea Toscana. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch:
1. Anmeldung
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Carlotta Carrai – Idea Toscana nachstehend „IT“ den Abschluss eines Buchungsvertrages für ein Ferienobjekt auf der Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail vorgenommen werden.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen ein zu stehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Auf die Interessenmitteilung des Kunden hin übermittelt IT dem Kunden ein unterzeichnetes Vertragsexemplar mit allen Buchungsdaten. Dieses Vertragsangebot kann nur dadurch angenommen werden, dass der Kunde den Vertrag unterzeichnet und dieser IT innerhalb der im Vertragsexemplar genannten Frist zugeht.
1.3 Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zugegangene Vertragsexemplar unmittelbar auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen und IT ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
2. Bezahlung
2.1 Alle Zahlungen zugunsten von IT sind durch eine Insolvenz-Versicherung, abgeschlossen bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, abgesichert.
Mit Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung / Zusendung des Sicherungsscheines (§ 651 k Abs. 3 BGB) eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Aufenthaltspreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen auf das im Buchungsvertrag genannte Konto von IT zu zahlen. Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Kommt ein Vertrag in einem kürzeren Zeitraum als 30 Tage vor Reisebeginn zustande, wird sofort der gesamte Reisepreis erhoben.
2.2 Die Restzahlung muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung eingegangen sein. Nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen, in der Regel einen VOUCHER (Reisegutschein), der zum Bezug der darin genannten Leistungen berechtigt, die genaue Adresse der Unterkunft bzw. des Leistungsträgers für die Schlüsselübergabe sowie eine Wegbeschreibung enthält. Dieser Voucher ist vor Ort dem Leistungsträger auszuhändigen.
2.3 Die Zahlungen haben so zu erfolgen, dass der Betrag ohne Abzug von Bankspesen und Gebühren (insbesondere bei Auslandsüberweisungen) gutgeschrieben wird.
2.4 Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die vor Vertragsabschluß dem Kunden bekanntgemacht werden.
2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Idea Toscana berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8.1 zu belasten.
3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite und / oder evtl. einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im Vertragsexemplar. IT behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß berechtigte Änderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Ausgenommen Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten von IT steht IT nicht für Umstände ein, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen.
3.2 Abweichende Leistungen, z. B. Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von IT ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen,
die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z. B. Mietwagen, Ausflüge, Aktivitäten, die vor Ort gebucht werden und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von IT.
3.3 Da es sich bei den Ferienhäusern und –wohnungen in den meisten Fällen um Privatbesitz handelt, ist die Einrichtung und Ausstattung nach dem jeweiligen Geschmack des Eigentümers ausgewählt worden.
4. An- und Abreise
An- und Abreisezeit werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt, ebenso Nam, Anschrift und Telefon des Vermieters oder Schlüsselhalters. Die mitgeteilten An- und Abreisetermine sind bindend. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
5. Personenzahl, Haustiere
5.1 Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Appartement darf nur von der in der Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Babies ein.
5.2 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Ausschreibung dies ausdrücklich zulässt. Voraussetzung ist, dass diese gleich bei der Buchung mit angemeldet werden. In der Regel fallen Zusatzkosten an. Beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Hunde nach geltendem italienischen Gesetz weder in Restaurants noch an Swimmingpools mitgenommen werden dürfen.
6. Nebenkosten
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind teilweise nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Vertragsexemplar nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort an den Vermieter, Schlüsselhalter oder örtlichen Leistungsträger zu zahlen.
Dasselbe gilt für eventuelle zusätzliche Dienstleistungen.
Der Heizungsgebrauch, inklusive Zeitraum der Inbetriebnahme, Uhrzeit des An- und Abschaltens, Höchsttemperatur ist durch die z. Z. gültigen Gesetze geregelt. Die Heizkosten, sofern sie nach Verbrauch berechnet werden, müssen direkt vor Ort beim Eigentümer oder dessen Stellvertreter vor der Abreise bezahlt werden.
7. Kaution, Ordnung, Instandhaltung
7.1 Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) vor Ort als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand und gereinigt zurückgegeben worden sind.
7.2 Die Unterkünfte werden sauber und ordentlich übergeben. Die Gäste müssen den Betrag der Endreinigung an den Vermieter oder Schlüsselhalter bezahlen. Dieser Betrag betrifft nicht die Reinigung der Kochecke und die Müllbeseitigung, wofür die Gäste selbst zuständig sind.
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei IT. Aus Gründen der Beweissicherung ist der Rücktritt gegenüber IT schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann IT eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Aufenthaltspreis verlangen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 25%
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 60%
vom 34. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 85%
Bei einem späterem Rücktritt und bei Nichteintritt der Reise muß der gesamte Preis berechnet werden, abzüglich der eventuellen Verpflegungskosten (Frühstück oder Mahlzeiten) bei Hotels oder ähnliches.
Gelingt es IT, für den jeweiligen Zeitraum und zu denselben Bedingungen für das gebuchte Objekt einen anderen Mieter zu finden, so werden unabhängig von Rücktrittstermin lediglich 10% des Reisepreises berechnet.
8.2 Änderungen bezüglich Reiseziel, Mietobjekt oder Reisetermin (Umbuchung) nach Abschluß des Vertrages können nur als Reiserücktritt zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet IT eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00.
8.3 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften IT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung. IT erstattet jedoch ersparte Aufwendungen, sobald und soweit sie IT von den Eigentümern erstattet worden sind oder eine anderweitige Belegung erfolgt.
10. Rücktritt und Kündigung durch Idea Toscana
IT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von IT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars oder falls trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird. Kündigt IT, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bei Gruppenreisen bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist IT verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis zurück.
a) Bei Gruppenreisen bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für IT deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die IT entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens IT besteht nur, wenn sie die dazu führenden und nachzuweisenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, sofern er von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl IT als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann IT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei Kündigung durch IT vor Reisebeginn ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IT in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Wird die Reise abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Das gilt auch in Fällen, in denen der Leistungsträger IT sein Ferienhaus vorenthält und IT dieses deswegen nicht zur Verfügung stellen kann.
12. Haftung
12.1 IT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1) Die Gewissenhafte Reisevorbereitung
2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3) die Richtigkeit der in der Webseite angegebenen Reiseleistungen, sofern IT nicht gemäß Nummer 3.1 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat. Die Korrektur von Irrtümern z.B. Tipp- oder Rechenfehlern auf der Webseite bleibt vorbehalten.
12.2 Die vertragliche Haftung von IT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit IT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
c) Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen, haftet IT nicht, es sei denn, dass IT eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
12.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen IT ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.4 IT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Nur-Flug, Mietwagen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von IT sind.
13. Gewährleistung, Abhilfe, Mitwirkungspflicht
13.1 Der Kunde ist verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Verpflichtung schuldhaft versäumt, so stehen dem Kunden Ansprüche insoweit nicht zu. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung (Bei Gruppenreisen) oder dem Vermieter oder dem örtlichen Geschäftspartner zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vermieters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Sollte wider Erwarten eine Lösung des Problems nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte per Telefon, Fax oder Email an IT (Tel. +49 (0) 30 39 74 24 47 – Fax +49 (0)30 39 74 24 48 – Email: info@ideatoscana.de), damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. Eine Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. IT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Hilft IT nicht innerhalb der vom Kunden bestimmten angemessenen Frist ab, so kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den IT vertraglich einzustehen hat, sind die Gäste berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651e, 2.2 BGB entbehrlich
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet IT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, IT erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von IT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet IT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den IT Toscana nicht zu vertreten hat.
13.2 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber IT geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem IT oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
14. Paß-, Visa und Gesundheitsvorschriften
14.1 Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Regie und in eigener Verantwortung. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen.
Für deutsche Staatsangehörige genügt in Italien das Mitführen eines Personalausweises. Besondere gesundheitspolizeiliche Vorschriften bestehen in Italien nicht. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen und Fristen gibt deren inländische Vertretung oder ein italienisches Konsulat Auskunft.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit Sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
17. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von IT angebotenen Leistungen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen.
18. Abtretungsverbot/Gerichtsstand
18.1 Die Abtretung jeder Ansprüche des Kunden und/oder anderer Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten zwecks Geltendmachung der Ansprüche gegenüber IT ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung in eigenem Namen.
18.2 Der Reisende kann IT nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von IT gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von IT maßgebend.
WICHTIGE HINWEISE
AN-/ABREISE:
In der Regel liegt die Anreisezeit zwischen 16:00 und 19:00 Uhr, (genaue Zeiten werden Ihnen zusammen mit den Reiseunterlagen mitgeteilt). Wichtig ist, dass Sie sich an diese Zeiten halten und im Verspätungsfall den Vermieter in Italien rechtzeitig benachrichtigen, (die Telefonnummer wird Ihnen ebenfalls mitgeteilt).
HEIZUNG:
Die Heizung wird nur in der kalten Jahreszeit angestellt. In Italien wird die Zeit, in der man die Heizung anmachen darf, sogar vom Gesetzgeber (Energieeinsparungsplan) bestimmt. In der Toskana ist sie in der Regel vom 01.11. bis zum 15.04. und unter besonderen Klimakonditionen erlaubt. Die Heizkosten können vom Vermieter sowohl pro Kubikmeter oder als auch Tages- Wochenpauschale berechnet werden und müssen vor Ort ausgeglichen werden.
BETTWÄSCHE UND HANDTÜCHER:
Bettwäsche sowie Hand- und Küchentücher sind, wenn nicht anders im Objekttext beschrieben, vom Mieter selbst mitzubringen. Die meisten Ferienhäuser stellen jedoch auch Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung, die Sie gegen Aufpreis vor Ort (auf Vorbestellung) mieten können. Pooltücher sind auf jeden Fall selbst mitzubringen. Details entnehmen Sie bitte der Detailbeschreibung eines jeden Hauses.
UNGEZIEFER
Besonders in Ferienhäusern in ländlichen Gebieten, kann es vorkommen, dass gelegentlich Ungeziefer wie Mücken, Ameisen, Fliegen usw. auftreten. Es wird empfohlen, keine Lebensmittel offen im Ferienhaus oder Appartement liegen zu lassen.
ENTFERNUNGEN
Die in den Beschreibungen angegebenen Entfernungen sind als ungefähre Hinweise zu verstehen und können geringfügig abweichen.
BILDER
Die Bilder auf der Website stellen das Ferienhaus dar, sind aber nicht immer den Wohnungen direkt zuzuordnen. Werden in einem Haus mehrere Wohnungen vermietet, so zeigen unsere Innenraumabbildungen lediglich ein Einrichtungsbeispiel.
STROM- WASSERVERSORGUNG:
In südlichen Ländern ist gelegentlich mit landestypischen Strom- und Wasserausfällen zu rechnen. Wegen Regenmangel kann es örtlich kurzzeitig zu Wasserausfällen oder Wasserdruckproblemen - bedingt durch die Rationierung - kommen. Starke Gewitter können Stromausfall verursachen. Wir können daher keine Garantie dafür übernehmen, dass Strom- und Wasserzufuhr störungsfrei funktionieren.
POOLS:
Die in der Objektbeschreibung angegebene Öffnungszeit des Pools ist nur
als Richtwert zu verstehen und unverbindlich. Je nach Wetterbedingungen kann sie davon abweichen. Bei erforderlich werdenden Reinigungsarbeiten kann es zu vorübergehender Schließung der Poolanlage kommen.
ZUFAHRT:
Bitte beachten Sie, dass bei den meisten Landhäusern, besteht das letzte Stück der Anfahrt aus Schotter- oder nicht asphaltierte Straße. Einige können vom Regen verursachte Schlaglöcher aufweisen. Die Anreise mit bestimmten Autotypen – Cabrio, tief liegenden Pkw - wird in einigen Fällen schwer oder sogar nicht möglich. Bitte informieren Sie sich im Voraus bei mir, wenn Sie mit einem solchen Auto verreisen.
Reiseveranstalter
Idea Toscana
Inh. Carlotta Carrai
Paulstraße 36
D – 10557 Berlin